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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. LEISTUNG
Alle Behandlungen und Dienstleistungen für Tiere die durch Animalis-Tierwohl erbracht werden, erfolgen nach Massgabe dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen und den fachlichen Qualitätsanforderungen, welche auf der Website erwähnt und beschrieben werden.
Generell und grundsätzlich behält sich Animalis-Tierwohl vor, Aufträge anzunehmen oder abzulehnen. Der Leistungsumfang wird vor Arbeitsbeginn mündlich mit dem Kunden vereinbart. Die Vertragsdauer ist auf den Zeitraum der zur Behandlung benötigten Zeit befristet.
Animalis-Tierwohl arbeitet ausschliesslich nach Terminvereinbarung. Sollte der Kunde einen Termin nicht wahrnehmen können, verpflichtet er sich, diesen mindestens 24 Stunden vorher abzusagen. Wird ein Termin nicht rechtzeitig abgesagt, wird der volle Behandlungspreis in Rechnung gestellt.
Im Zentrum aller Behandlungen steht die Gesunderhaltung des Tieres, dessen Wohlbefinden und die Beachtung der geltenden Tierschutz-bestimmungen. Wünsche, die diesen Anforderungen nicht gerecht werden, werden nicht ausgeführt.
Die Ausführung der Behandlung liegt im pflichtgemässen Ermessen von Animalis-Tierwohl.
Während der Behandlung wird das Tier vom Halter begleitet/gehalten und nicht angebunden. Diese Massnahme dient dem Schutz des Tieres und soll möglichen Verletzungsgefahren vorbeugen.
Bei sehr alten, nervösen oder ängstlichen Tieren wird die Behandlung nur so lange ausgeführt, wie es das Tier erträgt und zulässt. Im Interesse des Tieres wird die Behandlung unter Umständen frühzeitig abgebrochen.
2. PREISE UND BEZAHLUNG
Die Preise entnimmt der Kunde der aktuellen Preisliste auf der Website oder sie werden zwischen der Animalis-Tierwohl und dem Kunden mündlich vereinbart.
Verhindert das Tier aufgrund seines Verhaltens die Weiterführung einer Behandlung und muss diese deshalb frühzeitig abgebrochen werden, ist der Mindestpreis gemäss Preisliste dennoch zu bezahlen.
Mehraufwendungen, deren Erfordernis sich im Hinblick auf die Gesundheit und das Wohlbefinden des Tieres während der Behandlung ergeben haben, werden dem vereinbarten Preis zusätzlich hinzugerechnet.
Die Bezahlung des Behandlungspreises, welcher sich aus der Preisliste, der Beauftragung sowie allfälligen Mehraufwendungen ergibt, ist nach Beendigung der Behandlung bar zu begleichen. In vorzeitiger Absprache mit Animalis-Tierwohl, kann in Ausnahmefällen auch ein Einzahlungsschein verlangt werden.
Bei nicht fristgerechter Bezahlung des Behandlungspreises gelten sinngemäss die Bestimmungen zum Schuldnerverzug gemäss Schweizerischem Obligationenrecht.
3. HAFTUNG
Der Tierhalter versichert, dass es mit dem zu behandelnden Tier bisher zu keinerlei Vorfällen gekommen ist, die einer Ordnungsbehörde zur Anzeige gebracht werden mussten.
Für alle Hunde sollte eine gültige Haftpflichtversicherung durch den Tierhalter abgeschlossen sein.
Für Schäden oder Krankheiten, die das Tier während der Behandlungszeit erleidet, kann die Animalis-Tierwohl nicht haftbar gemacht werden. Die Haftung von Animalis Tierwohl ist ausdrücklich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Bei sehr unruhigen oder verhaltensauffälligen Tieren kann sich u.U. die Gefahr der Selbstverletzung des Tieres erhöhen. In diesen Fällen übernimmt Animalis-Tierwohl keine Haftung.
Animalis-Tierwohl haftet nicht, wenn das Tier durch höhere Gewalt verletzt wird, wenn trotz aller nach den Umständen gebotenen Sorgfalt das Tier entflieht und hieraus dem Kunden oder einem Dritten ein Schaden entsteht.
Der Tierhalter haftet ebenso für Schäden an Sachen oder anderen Tieren, die das Tier während der Behandlung durch Animalis-Tierwohl verursacht.
Im Falle der Verletzung des Personals von Animalis-Tierwohl durch das Tier, tritt der Tierhalter für anfallende Genesungskosten und allfälligen Verdienstausfall mit seiner Hundehalterhaftpflichtversicherung oder privat ein.
4. PERSÖNLICHE DATEN
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass personen-, tier- und sachbezogene Daten in die Kundendatei von Animalis-Tierwohl aufgenommen werden. Diese Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Dies gilt jedoch nicht für die in Notfällen erforderliche Einschaltung einer erforderlichen Hilfsperson wie beispielsweise eines Tierarztes, des Tierschutzes. Animalis-Tierwohl verwendet ggf. die Fotos einiger Kunden auf der eigenen Webseite oder für Marketingmaterial (z.B. Flyer). Sollte der Tierhalter hiermit nicht einverstanden sein, informiert er Animalis-Tierwohl umgehend, so dass diese Fotos gelöscht und nicht wiederverwendet werden.
Gerichtsstand für etwaige Auseinandersetzungen: Bezirksgericht Aarau.
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